Ute Gerhard: Für eine andere Gerechtigkeit. Dimensionen feministischer Rechtskritik
Jetzt erst recht!
Im Recht spiegeln sich die gesellschaftlichen Machtverhältnisse. Doch mit ihm lässt sich auch die Gesellschaft verändern. Was bedeutet das für die Geschlechtergerechtigkeit und die Frauenrechte?
Die Frauenbewegungen sind schon immer Motoren gesellschaftlichen Wandels gewesen: Sie haben politische Widersprüche und soziale Ungerechtigkeit benannt und Gerechtigkeit eingeklagt. Dieses Buch setzt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen des Rechts als Mittel politischer Einmischung auseinander, die Geschlechtergerechtigkeit als konkrete Utopie nicht aus den Augen verliert. Den Rechtsgrundsatz der Gleichheit versteht Ute Gerhard dabei nicht als absolutes Prinzip, sondern als dynamisches Konzept. Rechte müssen im jeweiligen Kontext erkämpft, verteidigt und neu verhandelt werden. Sie schildert die Geschichte der Frauenrechte in Europa seit dem 19. Jahrhundert bis heute und zeigt verschiedene Dimensionen feministischer Rechtskritik auf. Die Lebensrealität von Frauen und Männern behält sie dabei fest im Blick.
Im Recht spiegeln sich die gesellschaftlichen Machtverhältnisse. Doch mit ihm lässt sich auch die Gesellschaft verändern. Was bedeutet das für die Geschlechtergerechtigkeit und die Frauenrechte?
Die Frauenbewegungen sind schon immer Motoren gesellschaftlichen Wandels gewesen: Sie haben politische Widersprüche und soziale Ungerechtigkeit benannt und Gerechtigkeit eingeklagt. Dieses Buch setzt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen des Rechts als Mittel politischer Einmischung auseinander, die Geschlechtergerechtigkeit als konkrete Utopie nicht aus den Augen verliert. Den Rechtsgrundsatz der Gleichheit versteht Ute Gerhard dabei nicht als absolutes Prinzip, sondern als dynamisches Konzept. Rechte müssen im jeweiligen Kontext erkämpft, verteidigt und neu verhandelt werden. Sie schildert die Geschichte der Frauenrechte in Europa seit dem 19. Jahrhundert bis heute und zeigt verschiedene Dimensionen feministischer Rechtskritik auf. Die Lebensrealität von Frauen und Männern behält sie dabei fest im Blick.
Autor*in / Hrsg.: | Ute Gerhard |
Details: | Umfang: 405 S. Einband: Kartoniert Format (T/L/B): 2.4 x 21.5 x 14.2 cm Gewicht: 512 g Erscheinungsdatum: 06.12.2018 |
Einleitung
Rechte sind immer wieder neu zu verhandeln, zu verteidigen und zu erwerben. Sie können daher nicht verstanden werden als Haben oder Besitz, vielmehr sind sie Ausdruck von institutionalisierten Regeln für soziale Beziehungen und für die Verbundenheit mit anderen Menschen. Das gilt 'erst recht' für die Rechte von Frauen, zumal im aufgeklärten, neuzeitlichen Rechtsverständnis nicht eine 'austeilende oder vergeltende Gerechtigkeit von oben', sondern 'eine aktive von unten' denkbar wird, also ein von den Menschen, mit Rücksicht auf die gleiche Freiheit der jeweils anderen vereinbartes Recht möglich ist. Doch obwohl Frauen als die eine 'Hälfte des Menschengeschlechts' grundsätzlich an allen Revolutionen, Protest- und Reformbewegungen beteiligt waren, mussten sie im Nachhinein immer wieder mit Verwunderung und Empörung feststellen, nicht mitgemeint und um die 'Früchte der Revolution' betrogen worden zu sein. 'Mann, bist Du fähig, gerecht zu sein? Eine Frau stellt Dir diese Frage.' Mit diesem Zuruf hatte Olympe de Gouges 1791 ihre Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin eingeleitet. Die französische Revolutionärin hat darin nicht nur gleiche Freiheiten und Bürgerinnenrechte, nicht etwa 'nur' die Rechte der Männer eingeklagt, sondern sehr konkret die spezifischen Unrechtserfahrungen von Frauen und Müttern benannt und ein für alle Menschen mögliches Maß von Freiheit und Gleichheit gefordert. Sie kennzeichnete damit eine auch für ihre Geschlechtsgenossinnen typische, verallgemeinerbare Erfahrung als Unrecht und zwar in der Form des Rechts. Allein mit der öffentlichen 'Inszenierung des Widerspruchs', einer 'Deklaration' in der Sprache der Menschenrechte, war die von de Gouges geforderte Gleichheit noch nicht realisiert. Aber es war ein neuer 'Erfahrungsraum' eröffnet und ein grundlegender Dissens angeklungen, in den später andere einstimmen sollten.
Seit dem 19. Jahrhundert ist von vielen politischen Interventionen, sozialen Protesten und persönlichen Befreiungskämpfen zu berichten, in denen es um Emanzipation und die Rechte von Frauen ging. In diesem Sinne hat Anita Augspurg vor mehr als 100 Jahren argumentiert, als ihr wie anderen Akteur_innen der Frauenbewegung in Deutschland am Ende des 19. Jahrhunderts klar wurde, dass sie sich einmischen müssten in die Arbeit an der Kodifikation des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), einem Jahrhundertwerk, das die Bevormundung und Zurücksetzung von Frauen im Privaten noch im 20. Jahrhundert fortsetzen sollte. Augspurg versuchte als erste deutsche promovierte Juristin ihre Geschlechtsgenossinnen davon zu überzeugen, dass die 'Frauenfrage in allererster Linie [eine] Rechtsfrage' sei, denn 'was immer eine einzelne Frau erreicht und erringt in Kunst, Wissenschaft, in Industrie, an allgemeinem Ansehen und Einfluss: es ist etwas Privates, Persönliches, Momentanes, Isoliertes - es haftet ihm immer der Charakter des Ausnahmsweisen und als solchem Geduldeten an, aber es ist nicht berechtigt und kann daher nicht zur Regel werden und Einfluss nehmen auf die Allgemeinheit.'
Nach vielen Rückschlägen und Flauten bedurfte es neuer Mobilisierungen und besonderer politischer Konstellationen, um über nationale Grenzen hinweg in den 'langen Wellen' der Frauenbewegung da anzukommen, wo wir heute sind. Ja, formal sind Frauen in den demokratisch verfassten Gesellschaften heute gleichgestellt, als Staatsbürgerinnen mit Wahl- und Partizipationsrechten ausgestattet, auch im Privaten in der Familie, nicht nur in heterosexuellen Beziehungen gleichberechtigt. Doch jenseits dessen, erst recht weltweit, lebt die Mehrheit der Frauen überwiegend in prekären Verhältnissen, in ökonomischer Abhängigkeit und bedroht von Gewalt. Dabei sind die Errungenschaften in vielen Ländern der westlichen Welt keineswegs gering zu achten, im Gegenteil, es ist nicht genug hervorzuheben, welche nachhaltige Veränderung im Bewusstsein der Menschen, welche 'kulturelle Revolution' in den Beziehungen der Geschlechter und welch nachger
Rechte sind immer wieder neu zu verhandeln, zu verteidigen und zu erwerben. Sie können daher nicht verstanden werden als Haben oder Besitz, vielmehr sind sie Ausdruck von institutionalisierten Regeln für soziale Beziehungen und für die Verbundenheit mit anderen Menschen. Das gilt 'erst recht' für die Rechte von Frauen, zumal im aufgeklärten, neuzeitlichen Rechtsverständnis nicht eine 'austeilende oder vergeltende Gerechtigkeit von oben', sondern 'eine aktive von unten' denkbar wird, also ein von den Menschen, mit Rücksicht auf die gleiche Freiheit der jeweils anderen vereinbartes Recht möglich ist. Doch obwohl Frauen als die eine 'Hälfte des Menschengeschlechts' grundsätzlich an allen Revolutionen, Protest- und Reformbewegungen beteiligt waren, mussten sie im Nachhinein immer wieder mit Verwunderung und Empörung feststellen, nicht mitgemeint und um die 'Früchte der Revolution' betrogen worden zu sein. 'Mann, bist Du fähig, gerecht zu sein? Eine Frau stellt Dir diese Frage.' Mit diesem Zuruf hatte Olympe de Gouges 1791 ihre Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin eingeleitet. Die französische Revolutionärin hat darin nicht nur gleiche Freiheiten und Bürgerinnenrechte, nicht etwa 'nur' die Rechte der Männer eingeklagt, sondern sehr konkret die spezifischen Unrechtserfahrungen von Frauen und Müttern benannt und ein für alle Menschen mögliches Maß von Freiheit und Gleichheit gefordert. Sie kennzeichnete damit eine auch für ihre Geschlechtsgenossinnen typische, verallgemeinerbare Erfahrung als Unrecht und zwar in der Form des Rechts. Allein mit der öffentlichen 'Inszenierung des Widerspruchs', einer 'Deklaration' in der Sprache der Menschenrechte, war die von de Gouges geforderte Gleichheit noch nicht realisiert. Aber es war ein neuer 'Erfahrungsraum' eröffnet und ein grundlegender Dissens angeklungen, in den später andere einstimmen sollten.
Seit dem 19. Jahrhundert ist von vielen politischen Interventionen, sozialen Protesten und persönlichen Befreiungskämpfen zu berichten, in denen es um Emanzipation und die Rechte von Frauen ging. In diesem Sinne hat Anita Augspurg vor mehr als 100 Jahren argumentiert, als ihr wie anderen Akteur_innen der Frauenbewegung in Deutschland am Ende des 19. Jahrhunderts klar wurde, dass sie sich einmischen müssten in die Arbeit an der Kodifikation des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), einem Jahrhundertwerk, das die Bevormundung und Zurücksetzung von Frauen im Privaten noch im 20. Jahrhundert fortsetzen sollte. Augspurg versuchte als erste deutsche promovierte Juristin ihre Geschlechtsgenossinnen davon zu überzeugen, dass die 'Frauenfrage in allererster Linie [eine] Rechtsfrage' sei, denn 'was immer eine einzelne Frau erreicht und erringt in Kunst, Wissenschaft, in Industrie, an allgemeinem Ansehen und Einfluss: es ist etwas Privates, Persönliches, Momentanes, Isoliertes - es haftet ihm immer der Charakter des Ausnahmsweisen und als solchem Geduldeten an, aber es ist nicht berechtigt und kann daher nicht zur Regel werden und Einfluss nehmen auf die Allgemeinheit.'
Nach vielen Rückschlägen und Flauten bedurfte es neuer Mobilisierungen und besonderer politischer Konstellationen, um über nationale Grenzen hinweg in den 'langen Wellen' der Frauenbewegung da anzukommen, wo wir heute sind. Ja, formal sind Frauen in den demokratisch verfassten Gesellschaften heute gleichgestellt, als Staatsbürgerinnen mit Wahl- und Partizipationsrechten ausgestattet, auch im Privaten in der Familie, nicht nur in heterosexuellen Beziehungen gleichberechtigt. Doch jenseits dessen, erst recht weltweit, lebt die Mehrheit der Frauen überwiegend in prekären Verhältnissen, in ökonomischer Abhängigkeit und bedroht von Gewalt. Dabei sind die Errungenschaften in vielen Ländern der westlichen Welt keineswegs gering zu achten, im Gegenteil, es ist nicht genug hervorzuheben, welche nachhaltige Veränderung im Bewusstsein der Menschen, welche 'kulturelle Revolution' in den Beziehungen der Geschlechter und welch nachger